Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fahrzeugvermittlung Planet Cars Leipzig

1. Die Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ führt Vermittlungen von Oldtimern- und speziellen Fahrzeugen im Raum Mitteldeutschland durch.
Die Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ vermittelt die Fahrzeuge gemäß den nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welcher der Mieter des Fahrzeugs bei Vertragsunterzeichnung anerkennt.

Der Mieter erklärt mit dem Abschluss des Miet- bzw. Beförderungsvertrag, dass er zur Auftragserteilung ermächtigt ist und zur Zahlung des vereinbarten Preises bereit und in der Lage ist.

2. Der Mieter hat für die Durchführbarkeit des Vertrages Sorge zu tragen und die eventuell damit verbundenen Auflagen (z.B. Genehmigungen usw.) zu erfüllen.
Den Anweisungen des Fahrzeugführers ist in jedem Fall Folge zu leisten.

3. Die Fahrzeugvermittltung „Planet Cars Leipzig“ verpflichtet sich, ein funktionstüchtiges, den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Fahrzeugführer ist für die zum Führen des Fahrzeuges notwendigen Nachweise, Kenntnisse- und Fähigkeiten selber verantwortlich.

1. Alle Zusatzdienstleistungen, welche die Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ übernimmt, werden gesondert berechnet.

2. Der vereinbarte Preis wird mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch 14 Tage nach der Vermittlung fällig.

3. Gerät der Mieter mit der Zahlung des vereinbarten Mietzinses in Verzug, fallen Verzugszinsen in Höhe des aktuell geltenden Zinssatzes nach § 247 BGB oder gemäß individueller Vereinbarung an.

1. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige auftretende Mängel am Fahrzeug unverzüglich der Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ anzuzeigen.

2. Der Mieter ist bei Mängeln, die nicht von ihm zu vertreten sind berechtigt, Nachbesserung und im Falle der Unmöglichkeit ein mangelfreies Ersatzfahrzeug zu verlangen.

3. Die Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ haftet nur für Schäden, die sie, oder ihr Erfüllungsgehilfe, zu vertreten hat.

4. Die Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ haftet nicht für die Nichterfüllung eines Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf ein unvorhersehbares Ereignis oder unvorhersehbare technischen Defekten beruht.

5. Weiterhin haftet die Fahrzeugvermittlung „Planet Cars Leipzig“ nicht für die Nichterfüllung eines Vertrages, sofern die Nichterfüllung auf höhere Gewalt, Dritte oder örtliche Begebenheiten, wie beispielsweise Verkehrsstaus, Straßensperrungen etc. beruht.

6. Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selbst, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat oder welcher mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt ist, zu vertreten hat. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall sowie für eine eventuelle Wertminderung.

Ab dem Datum einer verbindlicher Buchung fällt bei Vertragskündigung von Seiten des Mieters eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% des Mietpreises bei Stornierung bis 21 Tage, bzw. 40% des Mietpreises bei Stornierung bis 14 Tage vor in Anspruchnahme der Leistung an.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.


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